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Reales Recht gilt auch in Virtualität
Mayer-Schönberger: Virtuelle Welten,
so Viktor Mayer-Schönberger, von der Harvard University bei einer Podiumsdiskussion in Berlin. Die von der Friedrich-Ebert-Stiftung organisierte Veranstaltung lautete: "Reales Recht für virtuelle Welten". Mayer-Schönberger warnte vor einer Überregulierung und Überkomplizierung, die jede Kreativität und Innovation im Keim ersticke und die Amerikanisierung der virtuellen Welten vorantreibe. Mayer-Schönberger: Amerikanisierung Dass die erfolgreichen virtuellen Welt nicht in Deutschland beheimatet seien, liege eben auch, so Mayer-Schönberger, an der juristischen Situation. Ganz so weit geht Rechtsanwalt Andreas Lober nicht. Er berät Spieleentwickler juristisch, ist selbst in virtuellen Welten unterwegs und hält überhaupt nichts von einer eigenen Lex Online. Alle Straftaten, die im Strafgesetzbuch aufgeführt sind, könnten prinzipiell auch online begangen werden, erklärte er. Zwar ist Second Life nicht mehr die angesagte Parallelwelt, aber trotzdem lohne es sich, diese Plattform etwas genauer zu betrachten, weil: Lober: Second Life Vielleicht kommt dann auch Microsoft mit einer eigenen Onlinewelt auf den Markt. Bislang hält sich das Unternehmen noch sehr zurück. Dorothee Belz von Microsoft Deutschland erklärte aber auch, dass in Onlinespielen keine Regulierung erforderlich sei. Belz: Sterben nicht Damit handelte sie sich Widerspruch von der SPD-Politikerin Monika Griefhahn ein. Second Life und Co. seien keine rechtsfreien Räume. Griefhahn: Replik Monika Griefhahn hält das reale Recht ebenfalls für angemessen - auch im virtuellen Raum. Sie plädiert aber trotzdem an den guten Willen der Betreiber. Griefhahn: Nazi Seiten Tenor der Podiumsdiskussion war jedoch die Forderung nach günstigeren Rahmenbedingungen für Plattformbetreiber und die Entbürokratisierung des deutschen Rechts. Download als MP3-Datei (3,37 MByte)
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