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BKA-Gesetz - Onlineschnüffeln erlaubtKabinett beschließt Onlinedurchsuchungen
Die Regierung will dem BKA erheblich mehr Kompetenzen einräumen und hat dafür ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Es entspricht dem Entwurf eines Kompromisses von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Die Novelle sieht unter anderem die Videoüberwachung von Wohnungen und die Onlinedurchsuchung privater Computer vor. Erstmals sollen Ermittler auch präventiv tätig werden dürfen. Dabei soll offenbar in Kauf genommen werden, dass auch Unverdächtige mit ins Visier der Fahnder geraten. Jens Ihlenfeld von Golem.de.
Jens 1 Plan Bundesregierung Das Gesetz muss aber auch noch in den Bundestag und braucht die Zustimmung der Länderkammer, so dass einige Neuregelungen sicher noch geändert werden müssen, aber mehrere Bundesländer haben bereits ihr Ja zum Gesetzentwurf angekündigt. Um Willkür bei der Onlinedurchsuchung zu vermeiden, sind einige Hürden für die Genehmigung aufgestellt worden. Jens 2 BKA Antrag und Richter Umstritten ist allerdings, was mit dem privaten Material auf durchsuchten Festplatten geschieht – es soll aussortiert werden – auch im Sinne des Bundesverfassungsgerichtsurteils, aber von wem und wie ist noch unklar. Jens 3: Heimlich in Wohnung Die Opposition kritisierte das Vorhaben scharf und sprach von einem "Stasi 2.0 in der Multimedia-Version" und bezeichnete das BKA als "Super-Spitzel-Behörde". Bis auf die Onlinedurchsuchung sind aber nach Angaben von Schäuble keine anderen Befugnisse geschaffen worden als die, die die Länderpolizei ohnehin schon hat. Dem widerspricht allerdings sogar der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung Peter Schaar. Jens Ihlenfeld über Zweifel am Gesetz. Jens 4: Merkwürdiges Gefühl Download als MP3-Datei (1,60 MByte)
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